Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Alle ausgestellten Fahrzeuge müssen zwingend vor Aufbaubeginn schriftlich angemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierzu das PDF-Formular „Anzeige von Kraftfahrzeugen“. Nicht angemeldete Fahrzeuge dürfen nicht in die Halle einfahren. Bitte beachten Sie auch die Richtlinien bzgl. Tankinhalten und Batterien.